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Zigarettenautomaten

Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN

 27. Juni 2007


 

Zigarettenautomaten in der Nähe von Schulen und Jugendzentren
 

Antrag:

Die Stadt Karlsruhe dringt beim  Bundesverband Deutscher Tabakwaren- Großhändler und  Automatenaufsteller (BDTA) bzw. deren Vertragspartnern auf die Einhaltung, der im April 1997 getroffenen Vereinbarung, keine Zigarettenautomaten in der Nähe von  Schulen bzw. Jugendzentren  darzubieten und setzt sich dafür  ein, dass bereits vorhandene  Automaten unverzüglich abgebaut werden.

Sachverhalt/Begründung:

 Der Bundesverband Deutscher Tabakwaren- Großhändler und  Automatenaufsteller (BDTA) hat sich  im April 1997 verpflichtet u.a. keine Zigarettenautomaten mehr im  Umfeld von Schulen oder  Jugendzentren anzubringen und bestehende Automaten zu entfernen:

- In einem Sichtfeld von 50 m vom  Haupteingang einer Schule oder eines  Jugendzentrums und innerhalb der diese Einrichtungen umlaufenden  Straßenabschnitte werden ab sofort keine zusätzlichen Automaten mehr  aufgestellt. Die in diesen Bereichen  bereits aufgestellten Automaten werden im Einvernehmen mit den  Vertragspartnern in einem Zeitraum  von drei Jahren schrittweise  abgebaut.

Auch die ab Januar 2007 neue gesetzliche Regelung, dass erst ein Altersnachweis erbracht werden muss,  bevor Zigaretten am Automaten gezogen werden können, ersetzt die o.g. Selbstverpflichtung nicht.
Eine Anfrage beim BTDA ergab die Auskunft, dass die Jahre 1997  getroffene Vereinbarung trotzdem  weiterhin Gültigkeit besitzt: “..  Die Selbstverpflichtung, Zigarettenautomaten nicht im Umfeld  von Schulen und Jugendzentren zu betreiben gilt auch im Zeitalter des Jugendschutzes weiter. Unabhängig davon, dass sich Kinder und Jugendliche dort nicht mehr mit  Tabakwaren versorgen können, halten wir es dennoch für dringend geboten  Automaten nicht an den Stellen zu betreiben, wo sich vornehmlich dieser Personenkreis aufhält...”.
Zudem ist dieser Altersnachweis über das Miteinbeziehen Älterer Mitschüler leicht zu umgehen, wie  sich in Nachfragen herausstellte, und hält Jugendliche nicht vom  Zigarettenkonsum über den Automaten  in Schulnähe ab.

Bei einer Begehung im Stadtgebiet  Karlsruhe konnten wir an zehn zufällig ausgewählten Karlsruher  Schulen bzw. Jugendeinrichtungen  folgende Verstöße feststellen:

 

  1. Lessing Gymnasium: 1 Zigarettenautomat in der Gabelsbergerstraße,
     
  2. Gutenbergschule: 1 Zigarettenautomat in der Uhlandstraße,
     
  3. Leopoldschule: 3 Zigarettenautomaten in Leopoldstraße,
     
  4. Hans-Thoma Schule: 2 Zigarettenautomaten in der Adlerstraße, je 1 Zigarettenautomat  in der Zähringerstraße und  Markgrafenstraße,
     
  5. Uhlandschule: je 2 Zigarettenautomaten in der Schützenstraße und Marienstraße,
     
  6. Städt. Schülerhort Breite Straße:  1 Zigarettenautomat in der Breite Straße gegenüber Schülerhort,
     
  7. Gartenschule und Goethe  Gymnasium: 1 Zigarettenautomat in der Gartenstraße.

 Unterzeichnet von:

Klaus Stapf  Michael Borner  Tim Wirth  Dorothea Polle-Holl

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung

 

Stellungnahme Michael Borner

Keine Zigarettenautomaten in der Nähe von Schulen und Jugendzentren

„Zigarettenautomaten in unmittelbarer Nähe von Schulen sind der Fraktion der Grünen im Karlsruher Gemeinderat ein Dorn im Auge“ oder „Weg mit Automaten in Nähe der Schulen“. So lauteten zwei Artikel in der BNN und der Stadt Zeitung.

Leider wurde in beiden Artikeln mit falschen Zahlen gearbeitet. So haben wir an 10 zufällig ausgewählten Schulen acht Verstöße festgestellt, mit insgesamt 15 Zigarettenautomaten, die mit der Selbstverpflichtung (s.u.) nicht regelkonform waren. Die Stadtverwaltung kam hingegen nur auf drei Regelverstöße. Die Diskrepanz von 15:3 kam dadurch zustande, weil die Stadtverwaltung die Selbstverpflichtung des BDTA nur auf die „50 m Regelung“ untersuchte, aber die Straßen die die Einrichtungen umschließen außen vor ließ.

Ein weiterer Kritikpunkt war, dass die Stadtverwaltung nur die Schulen, die in unserem Antrag exemplarisch genannt waren, auf die Einhaltung der Regelung überprüft hat. Selbstverständlich müssen alle Schulen plus Jugendzentren im Stadtgebiet einer Analyse im Sinne der Selbstverpflichtung unterzogen werden. Dies wurde uns im Ältestenrat und Gemeinderat zugesichert.

Darber hinaus dürfen alle Bürgerinnen und Bürger (z. B. RektorInnen, LehrerInnen, ElternvertreterInnen...) dem BDTA nicht ordnungsgemäße Automaten melden. Der BDTA wird sich dann mit den Automatenaufstellern in Verbindung setzen.

Michael Borner

Stichwort Selbstverpflichtung des BDTA: 1997 hat sich der Bundesverband Deutscher Tabakwaren- Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) und die damalige Bundesregierung auf eine freiwillige Selbstbeschrnkung bei der Aufstellung von Zigarettenautomaten im Umfeld von Schulen und Jugendzentren geeinigt:

In einem Sichtfeld von 50 m vom Haupteingang einer Schule oder eines Jugendzentrums und innerhalb der diese Einrichtungen umlaufenden Straßenabschnitte werden ab sofort keine zusätzlichen Automaten mehr aufgestellt.

Die in diesen Bereichen bereits aufgestellten Automaten werden im Einvernehmen mit den Vertragspartnern in einem Zeitraum von drei Jahren schrittweise abgebaut.

 

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