Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
16. Januar 2007
Rückführung des Einsatzes motorgetriebener Laubgebläse
Antrag:
Die Stadtverwaltung reduziert in den stadteigenen, vorwiegend der Erholung dienenden Grünflächen spürbar den Einsatz motorgetriebener Laubgebläse.
Sachverhalt/Begründung:
Ziel dieses Antrages ist es, die Stadtverwaltung zu einem vorbildlichen Umgang mit Laubbläser zu bewegen, insbesondere vor dem Hintergrund einer in den vergangenen Jahren zu beobachtenden Zunahme des Einsatzes motorgetriebener Laubgebläse. Sowohl im privaten Bereich, als auch auf öffentlichem Gelände werden Gartenarbeiten, aber auch Straßenreinigungsarbeiten, in zunehmendem Maß motorisiert verrichtet. Hierbei stehen einer vermeintlichen Zeitersparnis sehr deutlich die Nachteile dieser Praxis gegenüber: Verlärmung, Abgasbelastung und Aufwirbelung von Kleinstpartikeln lassen den Gewinn, der durch den Einsatz dieser Geräte entsteht, zuweilen recht gering erscheinen. Im Gegenteil: Wichtige innerstädtische Erholungsgebiete verlieren zu manchen Zeiten ihre sonst hohe Aufenthaltsqualität komplett.
Geräte mit Elektroantrieb erreichen einen Schallleistungspegel von 106 bis 110 dB(A) und sind damit lauter als eine Schlagbohrmaschine. Luftblasgeräte mit Verbrennungsmotor sind mit 106 bis 115 dB(A) (entspricht einem Presslufthammer) noch lauter (Messwerte nach Petitionsausschuss des Bundestages Jahresbericht 1999).
Von den Verbrennungsmotoren wird laut BUND mehr als ein Drittel des benötigten Kraftstoffes unverbrannt als giftige Kohlenwasserstoffe in die Luft abgegeben. Das UBA hat berechnet, dass ein Zweitaktmotor 200 mal so viel unverbrannte Kohlenwasserstoffe ausstößt wie ein PKW mit geregeltem Katalysator. Hinzu kommen noch Stickoxide und Kohlenmonoxid. Angemerkt sei auch, dass die vorgenannten Belastungen in der Hauptsache die Anwender/innen selbst treffen.
Unterzeichnet von:
Klaus Stapf, Bettina Lisbach, Michael Borner, Tim Wirth
Stellungnahme der Stadtverwaltung
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