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Offener Brief zu Inklusion in baden-württembergischen Schulen

DIE GRÜNEN Gemeinderatsfraktion Hebelstr. 13 76133 Karlsruhe

Herrn

Oberbürgermeister
Heinz Fenrich
Rathaus/Marktplatz

76124 Karlsruhe

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04.02.1.2010

Offener Brief zu Inklusion in baden-württembergischen Schulen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 24.03.2009 ist die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland in Kraft getreten. Die Inklusive Schule ist darin in Artikel 24 als Rechtsanspruch festgeschrieben.

Zwar hat Kultusminister Rau im Mai vorigen Jahres angekündigt, die Sonderschulpflicht aufzuheben, die für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf nach baden-württembergischen Schulgesetz, §84, zwingend festgeschrieben ist. Von einem Rechtsanspruch auf Inklusion war aber nie die Rede.

Inzwischen ist fast ein Jahr vergangen: Ein Antrag der GRÜNEN Landtagsfraktion, Inklusion als Rechtanspruch im Schulgesetz zu verankern, wurde auf die lange Bank geschoben. Eine inzwischen eingesetzte Expertengruppe sollte zunächst im Auftrag des Kultusministeriums Eckpunkte für die Umsetzung der UN-Konvention in Baden- Württemberg erarbeiten.

Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit beendet, die Ergebnisse werden nach Aussage des Kultusministeriums erst in ca. vier Wochen veröffentlicht.Das bedeutet eine weitere, unverständliche Verzögerung, die dazu führen wird, dass behinderte Kinder nicht zum Schuljahr 2010/11 in Regelschulen angemeldet werden können.

Karlsruher Eltern von behinderten Kindern aber warten seit Anfang des vorigen Jahres auf eine Initiative des Kultusministers, die UN-Konvention umzusetzen und ihren Kindern einen Rechtsanspruch auf Unterricht in der Regelschule zu gewähren.

Die Integrativen Schulentwicklungsprojekte (ISEP), die auf Antrag einer Schule eingerichtet werden können und die in Karlsruhe hervorragend funktioniert haben, werden nur sehr restriktiv genehmigt. Der Bedarf an gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern wird damit überhaupt nicht befriedigt.

Wir sind mit den Karlsruher Eltern von behinderten Kindern der Ansicht, dass kein Kind vom gemeinsamen Unterricht ausgeschlossen werden darf. Nicht die „Defizite“, wie „lernbehindert“ oder „sprachbehindert“, dürfen im Vordergrund stehen, sondern die Potentiale, die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder und daraus abgeleitet die notwendigen Förderbereiche.

Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, sich in Stuttgart dafür einzusetzen, dass Inklusion auf schnellstem Weg als Rechtsanspruch ins baden-württembergische Schulgesetz aufgenommen wird.Karlsruhe setzt sich aktiv für die Integration aller hier lebenden Menschen ein.Dafür gibt es – gerade auch im Hinblick auf behinderte Menschen – viele gute Beispiele.

Wir hoffen, dass Sie als oberster Repräsentant der Stadt des Rechts in Stuttgart Gehör finden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Lisbach, Fraktionssprecherin

Anne Segor, Stellvertretende Fraktionssprecherin, Schulpolitische Sprecherin

Dr. Dorothea Polle-Holl, Schulpolitische Sprecherin

Michael Borner, Sozialpolitischer Sprecher

Uta van Hoffs, Jugendpolitische Sprecherin

 

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