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Bürgerentscheid zur U-Strab

Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

16. November 2009

Parteiübergreifender Ergänzungsantrag zu TOP 5a
der Gemeinderatssitzung am 17. November 2009:
Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens...

Gemeinderatsfraktion von BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN gemeinsam
mit den Gruppierungen von Die Linke und Freie Wähler Karlsruhe

Bürgerentscheid zur U-Strab

Antrag:

  • Rechtzeitig vor Baubeginn und vor der Vergabe von großen Bauaufträgen wird ein Bürgerentscheid durchgeführt, in dem Bürgerinnen und Bürger darüber abstimmen können, ob sie für oder gegen den Bau eines Stadtbahntunnels unter der Kaiserstraße mit Südabzweig gemäß dem Plan der KASIG, festgestellt durch das Regierungspräsidium am 15.12.2008, sind.
  • Die Ausformulierung der Frage, über die im Bürgerentscheid entschieden wird, erfolgt durch die Stadtverwaltung in enger Abstimmung mit dem Gemeinderat bzw. dem Hauptausschuss.

Sachverhalt/Begründung:

Die im Dezember 2008 vorgelegte Kostenschätzung für die Kombilösung beläuft sich auf insgesamt 588 Mio. Euro, davon 403 Millionen für den Stadtbahntunnel. Die städtische Gesellschaft KASIG beziffert ihren Anteil inzwischen auf über 173 Mio. Euro, davon 112 Millionen für den Stadtbahntunnel.

Der Eigenanteil für das Gesamtprojekt Kombilösung ist somit auf mehr als das Doppelte des Betrages gestiegen, dem die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger im Bürgerentscheid 2002 zugestimmt haben. Hinzu kommen Werbekosten und Kosten für das geplante Baustellenmanagement in zweistelliger Millionenhöhe.
Das Projekt Kombilösung ist unter Bürgerinnen und Bürgern sehr umstritten. So konnten die Gegner des Stadtbahntunnels innerhalb weniger Wochen über 30.000 Unterschriften sammeln, von denen 22.725 als gültig anerkannt wurden.

Gleichzeitig bestreitet die Stadtverwaltung aber die Zulässigkeit eines Bürgerentscheids über das eingebrachte Bürgerbegehren.

Unabhängig von den juristischen Fragstellungen kann der Gemeinderat dem im Bürgerbegehren zum Ausdruck gebrachten Bürgerwillen Rechnung tragen, in dem er aus eigener Kraft einen Bürgerentscheid beschließt. Damit lässt sich sicherstellen, dass der Bürgerentscheid noch vor Vertragsvergabe erfolgen kann und dass die Stadt nicht in größerem Umfang regresspflichtig wird. Das nämlich könnte der Fall sein, sollte der Bürgerentscheid über das Bürgerbegehren auf dem Rechtsweg erstritten werden.
Ohne einen weiteren Bürgerentscheid fehlt der Kombilösung und der U-Strab die demokratische Legitimation für ein Projekt, das zukünftige Generationen noch in über 70 Jahren finanziell belasten wird.


Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach, Anne Segor, Michael Borner, Alexander Geiger, Johannes Honné, Tanja Kluth, Dr. Ute Leidig, Dr. Dorothea Polle-Holl, Manfred Schubnell, Uta van Hoffs (Die GRÜNEN)

Niko Fostiropoulos, Sabine Zürn (Die Linke)

Jürgen Wenzel, Eduardo Mossuto (Freie Wähler)

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung

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