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Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder

Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

23.Januar 2009

Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder

Antrag:

Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe spricht sich für eine eigenständige, armutsfeste Grundsicherung für Kinder und Jugendliche aus. Als einen Schritt in diese Richtung ist die bedarfsgerechte Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche auf 300 € zu sehen.
Die Stadt macht ihren Einfluss auf den Deutschen Städtetag geltend mit der Zielsetzung, nochmals eine entsprechende Initiative zur Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze auf den Weg zu bringen.


Sachverhalt / Begründung:

In den letzten Jahren hat die Armut von Kindern in Deutschland stark zugenommen. Waren 1999 nur etwa 12 Prozent der Bevölkerung arm, hat sich dieser Anteil im Jahre 2005 auf mehr als 17 Prozent erhöht. Dabei ist die Kinderarmutsrate überproportional gestiegen. Von knapp 14 Prozent im Jahr 1999 stieg sie auf fast 22 Prozent im Jahre 2005. Laut dem Kinderreport des Deut-schen Kinderhilfswerks sind derzeit 2,5 Mio. Kinder auf Sozialgeld angewiesen. Dabei erhalten Kinder einen Regelsatz, der unter dem Niveau der alten Sozialhilfe liegt und ihnen nicht erlaubt, unter angemessenen soziokulturellen Bedingungen aufzuwachsen. Nach dem BSHG waren im Leistungsniveau der alten Sozialhilfe zusätzlich zum Regelsatz und den Bekleidungs-pauschalen weitere Einzelleistungen, z.B. für Krankheitskosten, Schulbedarf, Schulmöbel, Kom-munion-, Konfirmations- oder Weihnachtsgeld möglich.

Die Zunahme der Armut von Kindern belastet auch die Kommunen überproportional. Allerdings liegt die Verantwortung für das soziale Wohlergehen bei Bund und Kommune gemeinsam, daraus soll der Bund nicht entlassen werden. Bedauerlich ist daher, dass trotz einer Bundesratsinitiative der Länder in den vergangenen Monaten die Anhebung der Kindersätze verweigert wird. Damit darf sich die Kommune nicht zufrieden geben.
Im aktuell verabschiedeten Konjunkturprogramm der Bundesregierung ist eine neue Stufe des Kinder-regelsatzes für 6-13 Jährige vorgesehen, die aber den 0-5 und 14-18 Jährigen nichts bringt, obwohl deren erhöhter und nicht an Erwachsenen messbarer Bedarf von vielen Seiten erkannt worden ist.
Um zur Verbesserung der Situation der Betroffenen beizutragen, muss die Bundesregierung erneut aufgefordert werden, den Regelsatz von Kindern mit sofortiger Wirkung anzuheben und, daran anschließend, eine realitätsnahe und eigenständige Neuberechnung des Existenzminimums von Kindern vorzunehmen.

Als strategischer Partner bei der Durchsetzung kommunaler Belange gegenüber der Bundesregierung soll mit diesem Antrag des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe (und einiger ähnlicher Initiativen weiterer Städte wie z. B. Osnabrück) der Deutsche Städtetag aufgefordert werden, nochmals zu handeln und sich für die Belange armer Kinder massiv einzusetzen.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach           Dr. Dorothea Polle-Holl              Michael Borner

Stellungnahme der Stadtverwaltung

 

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