sunflower-klein02
millionengrab2
images02
plakat-soziales-212x300neu302
Verstöße gegen den Tierschutz? Zirkus in der Kritik

ka-news_logo_orgneu21

04. März 2010

 

Verstöße gegen den Tierschutz? Zirkus in der Kritik

Karlsruhe (bho) - Ab dem heutigen Donnerstag gastiert der Zirkus Universal Renz auf dem Festplatz Karlsruhe. Tierschützer klagen schon länger über Verstöße gegen den Tierschutz bei der Tierhaltung im Zirkus.

Für zehn Tage gastiert der Zirkus auf dem Karlsruher Messplatz. Manch einer mag diesen Namen noch in unschöner Erinnerung haben: Vor etwa eineinhalb Jahren brachen zwei Bären aus dem Zirkus bei Kassel aus. Einer davon wurde von der Polizei erschossen.

Doch auch abgesehen von diesem Vorfall ist das Thema "Tiere" hier brisant: Schon lange bemängeln Tierschützer und auch Politiker die Tierhaltung des Unternehmens  - der Zirkus sei einer der großen, etablierten Zirkusse, "doch hinter den Kulissen gehe es oft nicht mit rechten Dingen zu", so Peta-Deutschland.

Auch gelte der Inhaber, Daniel Renz, unter den Veterinären und Tierschützern als einer, der "gerne drauf haut". So wurde er wegen versuchter Nötigung  - bei einer Tierärztin vom Veterinäramt Kreis Borken - vom Amtsgericht Bocholt verurteilt, und außerdem wegen Körperverletzung und Beleidigung.

Verstöße gegen den Tierschutz? Vermehrt Zwischenfälle

Auch dem Landestierschutzverband Baden-Württemberg ist der Zirkus ein Dorn im Auge: "Neben der Tatsache, dass artgerechte (Wild-) Tierhaltung unter Zirkusbedingungen generell nicht möglich" sei, käme es gerade bei diesem Zirkus immer wieder zu Zwischenfällen wie der Ausbruch der Bären oder der Elefantenkuh Maya, so der erste Vorsitzende des Verbands, Herbert Lawo.

Auch Michael Borner von der Grünen Karlsruhe bestätigt, dass es bei Renz immer wieder Verstöße gegen die Auflagen des Tierschutzes gebe. Um bei Zirkus-Gastspielen in Karlsruhe wenigstens rechtmäßige Tierhaltung zu garantieren wurde im Jahr 2008 auf Betreiben der SPD und der Grünen in Karlsruhe eine dementsprechende Passage in die Vorlage der Pachtverträge für Zirkusse eingefügt.

Das Problem seien jedoch, so Borner, einerseits die Berufsfreiheit nach dem Grundgesetz und die rechtlichen Regeln. Nach Artikel 12 Grundgesetz, nachdem alle Deutschen das Recht haben, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen, könne man kein generelles Verbot für Zirkusse mit Wildtieren erteilen; ob die rechtlichen Regeln des Tierschutzes weit genug gehen sei diskutabel.

Hohe Hürden für eine Genehmigung

Allerdings hätten schon mehrere Städte, wie Kassel, München und Berlin, die Initiative ergriffen und wollen Zirkussen mit Wildtieren keine Auftrittsgenehmigung mehr erteilen so Lawo; SPD Fraktionsvorsitzende Doris Baitinger zweifelt jedoch an der rechtlichen Grundlage dieser Maßnahme. Außerdem gehe die SPD davon aus, dass die Stadt den erweiterten Pachtvertrag verwendet und dem Tierschutz damit genüge getan werde.

Genauso sieht es Daniel Renz selbst: Um eine "Paragraph-Elf-Genehmigung" zu erlangen müsse man hohen Ansprüchen gerecht werden - Paragraph Elf des Tierschutzgesetzes umfasst Züchtung, Haltung und Handel von Tieren. Diese Regelungen, die mit einem normativen Gutachten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  (BMELV) über Tierhaltung korrelieren, werden "selbstverständlich eingehalten", so Renz.

Neben den internen Kontrollen, die der Zirkus auf hohem Niveau durchführe, gibt es regelmäßige Kontrolle der Veterinärämter. Diese orientieren sich ebenfalls an dem Tierschutzgesetz und dem Gutachten des BMELV, so Dr. Ebert vom Veterinäramt Karlsruhe. Der Zirkus sei für das aktuelle Gastspiel jedoch noch nicht kontrolliert worden.

 

zur Startseite