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Situation der Flüchtlinge in Karlsruhe/ Anwendung der Altfallregelung

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Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

3. November 2009

Situation der Flüchtlinge in Karlsruhe/ Anwendung der Altfallregelung

Anfrage:

  1. Wie viele Personen haben seit Inkrafttreten der gesetzlichen Altfallregelung in Karlsruhe eine so genannte „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ erhalten?
  2. Wie viele Familien mit minderjährigen Kindern, wie viele kranke/behinderte und alte Personen befinden sich darunter?
  3. Trifft es zu, dass auch in Karlsruhe einer erheblichen Zahl von Flüchtlingen aufgrund fehlender Sicherung des Lebensunterhaltes die Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis und somit der Rückfall in die Duldung droht?
  4. Welche Rolle spielt nach Einschätzung der Verwaltung die aktuelle Wirtschaftskrise für den drohenden Arbeitsplatzverlust und - als Konsequenz daraus – für die fehlende Sicherung des Lebensunterhaltes?
  5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um Betroffenen zu helfen und darauf hinzuwirken, dass es rechtzeitig eine Nachfolgeregelung gibt, die den vom Arbeitsplatzverlust bedrohten Flüchtlingen zugute kommt?

Sachverhalt/Begründung:

Die seit dem Jahr 2007 geltende gesetzliche Altfallregelung macht für integrierte Flüchtlinge die Erteilung eines Aufenthaltsrechts von bestimmten Erteilungsvoraussetzungen, wie den Einreisestichtagen oder der Sicherung des Lebensunterhaltes abhängig.
Nach § 104 a Absatz 5 Satz 2 i.V.m. Satz 1 Aufenthaltsgesetz sollen bereits erteilte „Aufenthaltserlaubnisse auf Probe“ um weitere zwei Jahre verlängert werden, wenn der Lebensunterhalt des Flüchtlings bis zum 31. Dezember 2009 überwiegend eigenständig durch Erwerbstätigkeit gesichert oder wenn seit dem 1. April 2009 der Lebensunterhalt nicht nur vorübergehend eigenständig gesichert ist.

Die aktuelle Wirtschaftskrise und die dadurch verschärften Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt führen dazu, dass viele Flüchtlinge unverschuldet die Arbeitsstelle verlieren. Dies hängt damit zusammen, dass die meisten Flüchtlinge Stellen im Niedriglohn-bereich innehaben und gerade diese in Krisenzeiten zuerst wegfallen. Die Konsequenz daraus ist, dass aufgrund fehlender Arbeit die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert wird. Vielen Flüchtlingen droht dadurch der Rückfall in die Duldung bzw. die Abschiebung.
Betroffen sind viele Menschen, die schon sehr viele Jahre in Karlsruhe leben, deren Kinder hier geboren und aufgewachsen sind.

Vor diesem Hintergrund legt die GRÜNE Fraktion Wert darauf, dass die Verwaltung ihre Ermessensspielräume im Rahmen der Altfallregelung bzw. dem Ausländerrecht im Interesse der Flüchtlinge ausübt. Die aktuelle Wirtschaftskrise darf auf keinen Fall die Ursache dafür sein, dass integrierten Flüchtlingen ein Rückfall in die Duldung droht oder es sogar zu Abschiebungen kommt.

Unterzeichnet von:

Michael Borner    Tanja Kluth     Dr. Dorothea Polle-Holl

Stellungnahme der Stadtverwaltung

 

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