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Offener Brief: Tierlehrer kritisieren Antrag auf restriktive Zirkusregelung

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22. Juni 2010

 

Offener Brief: Tierlehrer kritisieren Antrag auf restriktive Zirkusregelung

Karlsruhe (ps) - Die Grünen-Fraktion stellte Anfang des Monats einen Antrag, Zirkusunternehmen, die Wildtier-Exemplare zur Schau stellen, kein Gastrecht mehr in der Fächerstadt einzuräumen. Claus Kröplin, Vorsitzender des Berufsverbands der Tierlehrer, wendet sich nun in einem Offenen Brief an Oberbürgermeister Heinz Fenrich und fordert, dem Antrag nicht nachzukommen.

Nachstehend der Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Medienberichten haben wir entnommen, dass in Karlsruhe die Grünen-Fraktion einen Antrag eingebracht hat, durch den Zirkusunternehmen mit bestimmten Tierarten künftig eine Gastspielgenehmigung in der Stadt versagt werden soll. Wir erlauben uns daher, bereits im Vorfeld entsprechender Verhandlungen darauf aufmerksam zu machen, dass ein solches Verbot mehr als fragwürdig ist.

Zum einen lässt sich ein solcher Verbotsbeschluss aus tierschutzrelevanter Sicht nicht ausreichend begründen. Zum anderen widerspricht er der heutigen Rechtslage. Wir werden einen Verbotsbeschluss, sollte er zustande kommen, nicht hinnehmen und gegebenenfalls unsere Anwälte mit der Angelegenheit beauftragen.

Zur Rechtslage: Wir dürfen Sie in diesem Zusammenhang auf das Beispiel der Stadt Chemnitz hinweisen, wo eine Stadtratsverordnung für ein Auftrittsverbot von Zirkusunternehmen mit bestimmten "Wildtierarten" aufgrund eines von uns bewirkten Gerichtsbeschlusses zurückgenommen werden musste.

Zum Tierschutz: Aus unserer Sicht gibt es keinen vernünftigen Grund dafür, Tiere wildlebender Arten, die nach den sogenannten Zirkusleitlinien gehalten werden, in einem Zirkus zu verbieten. Es ist nämlich wissenschaftlich nicht bewiesen, dass Tiere im Zirkus leiden. Erst kürzlich kam eine wissenschaftliche Studie, die in England auf Veranlassung des Parlaments durchgeführt wurde, zu dem Ergebnis, dass es Tieren (auch Tieren wildlebender Arten) in einem gut geführten Zirkus ebenso wohlergeht wie Tieren in einem Zoologischen Garten oder in anderen Tierhalteeinrichtungen.

Eine aktuelle Studie, die von der holländischen Regierung in Auftrag gegeben wurde, kam zu dem gleichen Ergebnis. Zirkustiere profitieren im übrigen außerdem von der regelmäßigen Beschäftigung aufgrund von Dressurübungen, die den Tieren wichtige Gelegenheit zur Körperbewegung und Stimulation bieten können. Unter Berücksichtigung solcher Gegebenheiten hat das Bundeslandwirtschaftsministerium in Bonn erst vor wenigen Jahren durch ein Expertengremium die sogenannten Zirkusleitlinien erarbeiten lassen, an denen der Unterzeichner dieses Schreibens als Vertreter des Berufsverbandes der Tierlehrer zum Wohl der Tiere mitgewirkt hat.

Wir als Berufsverband der Tierlehrer betrachten uns gemäß unserer Satzung als eine Organisation, für die das Wohl der Tiere an vorderster Stelle steht. Wir stützen uns dabei auf unser Wissen aus der Praxis und greifen bei der Beurteilung des Tierschutzes auf Erfahrungen zurück, die vielen Entscheidungsträgern am "grünen Tisch" nicht vorliegen können. Dabei verschließen wir uns auch keineswegs theoretischen Erkenntnissen und haben aus diesem Grund Biologen, Ethologen und Veterinäre als Ratgeber in unserem Verband.

Aus allen diesen Gründen können wir uns nicht vorstellen, dass die Stadt Karlsruhe ein solches Verbot verabschiedet und bereit sein wird, dabei auch noch geltendes Recht zu verletzen. Wir hoffen, dass der Stadtrat zu einer vernünftigen Ansicht kommt und den eingebrachten Verbotsantrag ablehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Berufsverband der Tierlehrer

Der Vorstand

Claus Kröplin

 

 

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