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OB haut U-Strab-Gegnern Mängelliste um die Ohren

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07. November 2009

 

OB haut U-Strab-Gegnern Mängelliste um die Ohren

Juristen sprechen Bürgerbegehren jede Chance ab

Aus Sicht der Stadt hapert es schon bei Frist und Fragestellung

Von unserem Redaktionsmitglied Elvira Weisenburger
Karlsruhe. Oberbürgermeister Heinz Fenrich (CDU) ließ nicht den Hauch eines Zweifels aufkommen: Das Bürgerbegehren gegen die Karlsruher Kombilösung mit U-Straßenbahn habe aus juristischen Gründen keinerlei Aussicht auf Erfolg. Ja, den Stadträten sprach das Stadtoberhaupt jeglichen Ermessensspielraum ab. „Der Gemeinderat muss das Bürgerbegehren ablehnen. Ein Ermessen steht ihm nicht zu“ – diese klare Ansage schickte Fenrich vorweg, als er gestern die Ergebnisse der juristischen Prüfung präsentierte.
Rund 22 725 gültige Protest-Unterschriften hatte die Initiative „Stoppt das Millionengrab“ gegen die Untertunnelung der Einkaufsmeile Kaiserstraße gesammelt und im Oktober der Stadt übergeben. Ziel: Einen neuen Bürgerentscheid über die 588 Millionen teuere Kombilösung zu erreichen – das wäre dann die dritte Abstimmung über das Großprojekt (Siehe auch „Chronik“). Zahlenmäßig reichten diese Unterschriften durchaus aus – aber aus mindestens fünf Gründen erfüllt das Bürgerbegehren der U-Strab-Gegner aus Sicht der städtischen Juristen nicht die gesetzlichen Bedingungen. „Jeder der fünf Gründe allein führt schon zur Unzulässigkeit“, betonte Rathauschef Fenrich.
Argument 1: Die nötige Frist sei längst abgelaufen. Innerhalb von sechs Wochen müsse ein Bürgerbegehren eingereicht werden, wenn es die Ergebnisse von Gemeinderatsbeschlüssen aufheben soll. Die relevanten Gemeinderatsentscheidungen für die U-Strab fielen laut Fenrich jedoch schon 2005 und 2008.
Argument 2: Die Fragestellung des Bürgerbegehrens sei unklar. Einerseits werde nur nach der U-Strab in der Kaiserstraße gefragt, andererseits mit den Kosten der Kombilösung (U-Bahn und Kriegsstraßenumbau) argumentiert. Unklar sei, was mit der Kriegsstraße geschehen soll.
Argument 3: Da die U-Strab-Gegner allein mit den hohen Kosten des Verkehrsprojekts argumentieren, reiche das nicht aus. Denn: Bürgerentscheide über Haushaltssatzungen seien unzulässig. Für grundsätzliche finanzielle Fragen sei allein der Gemeinderat zuständig.
Argument 4: Bürgerentschescheide dürften sich nicht gegen Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften richten. Genau dies sei aber der Fall, da die Protestinitiative auch auf den Bebauungsplan Kriegsstraße abziele.
Argument 5: Der Grundsatz der Vertragstreue sei gefährdet, falls die Stadt das Projekt Kombilösung noch kippe. Die Finanzvereinbarung mit dem Land sei geschlossen, Aufträge über 14 Millionen Euro bereits abgerechnet, drei Millionen fest zugesagt.
Auch wenn die Gemeinderatsmehrheit voraussichtlich Fenrich folgt und Bauarbeiter bald Tatsachen schaffen: Gegner der U-Strab wollen die Argumente der Stadtjuristen ihrerseits prüfen lassen und erwägen den Klageweg: „Wir machen weiter, auch wenn es jetzt schwieriger wird“, kündigte Grünen-Stadtrat Michael Borner an.

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ENG geht es oft auf der Schienentrasse zu. Ob es 588 Millionen Euro wert ist, durch die Kombilösung Abhilfe zu schaffen? Nein, sagen U-Strab-Gegner. Doch ihr Bürgerbegehren hat kaum noch Erfolgschancen.

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UNTER DER ERDE VERSCHWINDEN sollen die Straßenbahnen in der Karlsruher Kaiserstraße - hier ein Plan für den Europaplatz. Fotos: Deck/Frei

 

Langer Kampf um die U-Strab

Schon in den 1960er Jahren kursierte in Karlsruhe die Idee, einen Straßenbahntunnel in der Innenstadt zu bauen. Erst Jahrzehnte später gerät das Projekt zur Planungsreife – und zum Politikum.

In den 80er und 90er Jahren wird das Stadtbahnnetz in der Region rasant ausgebaut. Die Folge: Die Einkaufsmeile Kaiserstraße wird von langen Bahnen „verstopft“.
Mai 1996: Der Karlsruher Gemeinderat beschließt den Bau einer unterirdischen Straßenbahn zur Entlastung des oberirdischen Verkehrs – über die Kaiserstraße sollen trotzdem weiter Bahnen rollen.

Oktober 1996: Es kommt zum Bürgerentscheid. 62 429 Karlsruher lehnen die U-Strab ab – das sind 67,6 Prozent der Wähler.

Die Stadt und die Verkehrsbetriebe unter dem „Nahverkehrspapst“ Dieter Ludwig sortieren sich neu und legen 1999 eine stark veränderte Planung vor: Nun sollen alle Bahnen aus der Kaiserstraße verbannt werden, die „U-Strab“ mit einem Umbau der Kriegsstraße zur Schienentrasse samt Autotunnel kombiniert werden („Kombilösung“).
September 2002: Im zweiten Bürgerentscheid stimmen 55 Prozent der Karlsruher Wähler für die Kombilösung.

Juli 2005: Der Gemeinderat trifft grundlegende Planungsbeschlüsse für das Projekt.
Dezember 2008: Karlsruhe und das Land schließen eine Finanzierungsvereinbarung.
Oktober 2009: Die Initiative „Stoppt das Millionengrab“ überreicht der Stadt rund 22 000 gültige Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen die U-Strab. ew

 

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