13. Mai 2008
Mehr Tierschutz im Zirkus Bei Verstößen droht Kündigung der Pacht
Karlsruhe - Für die Einhaltung der Vorschriften des Tierschutzgesetzes in Zirkusunternehmen, die in Karlsruhe gastieren haben sich die Gemeinderatsfraktionen der Grünen und SPD eingesetzt. Durch die gemeinsame Gemeinderatsinitiative der beiden Fraktionen werden nun die Pachtverträge zwischen der Stadt Karlsruhe und jeweiligen Zirkusunternehmen dahingehend ergänzt, dass das Tierschutzgesetz eingehalten werden müsse.
Bei schwerwiegenden Verstößen komme auch eine Kündigung des Pachtvertrages in Betracht, so Stadtrat Michael Borner, tierschutzpolitischer Sprecher der Grünen Gemeinderatsfraktion.
In Deutschland ist die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusunternehmen allein durch die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) geregelt, spezielle gesetzliche Vorgaben für in Zirkusbetrieben gehaltene Tiere gibt es nicht. Zur Orientierung hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für einige Tierarten "Leitlinien für die Haltung Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen" herausgegeben
Es gab wiederholt Beanstandungen
Die Karlsruher Amtstierärzte der Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen stehen den Zirkusleitlinien des Ministeriums positiv gegenüber. Diese geben den Tierärzten eine wichtige Orientierungshilfe, speziell für die Beurteilung der Haltung von Zirkustieren. Jeder Zirkus werde erstmalig zur Abnahme kontrolliert, bei Bedarf können aber weitere Kontrollen folgen. "In den letzten Jahren gab es wiederholt Beanstandungen von Tierhaltungen, die mit Mängelrügen, Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Strafanzeigen geahndet wurden", begründet Gisela Fischer, Stadträtin der SPD-Gemeinderatsfraktion die Initiative im Gemeinderat. (ps/mia)
|