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Flatrate-Partys

Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 13.November 2007


Flatrate-Partys

Anfrage:

 

  1. Ist der Stadt Karlsruhe der  Rechtsstreit Stadt Nürnberg/  Diskothekenbetreiber und der  Eilbeschluss des Bayerischen  Verwaltungsgerichtshof (Bayer.  Verwaltungsge-richtshof, Beschluß vom  21.08.2007, Az: 22 CS 07.1796) gegen die  Beschwerde des Diskothekenbetreibers  gegen die Schließung seines Tanzlokals  bekannt?

     
  2. Beabsichtigt die Stadt Karlsruhe dieses Ordnungsinstrument auch bei Gaststätten u.a. anzuwenden, die wiederholt Flatrate-, 1 €‚¬ - und ähnlich gelagerte Partys anbieten?

     
  3. Sind der Stadt Karlsruhe die Angebote  von Gastätten u.a., die weiterhin Flatrate-, 1€ -und ähnlich gelagerte Partys anbieten, siehe auch www.ka-nightlife.de, bekannt?

     
  4. Liegt der Stadt Karlsruhe die offizielle Stellungnahme der Industrie und Handels-kammer, siehe Protokoll der  Besprechung zu den Themen Flatrate- Partys und Landesnichtraucherschutzgesetz am  30.8.07 bei Bürgerservice und  Sicherheit, zum geplanten Vorgehen der  freiwilligen “Preisabsprache” vor?

     
  5. Was ist der Inhalt dieser  Stellungnahme?

Sachverhalt/Begründung:

In einem Eilbeschluss hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde  eines Diskothekenbetreibers gegen die  Schließung seines Tanzlokals wegen der  Veranstaltung von sog. Flatrate-Partys zurückgewiesen und damit der Stadt Nürnberg recht gegeben.

Im April waren Nürnbergs Diskobetreiber  ins Rathaus eingeladen worden und hatten  sich unter Androhung der Schließung  ihrer Lokale schließlich bereit erklären  müssen, keine Werbung mehr für Billigalkohol- Partys zu machen. Es  sollte kein alkoholisches Getränk mehr unter 1,50 € angeboten werden, andernfalls würde die Stadt hohe Bußgelder verhängen und die Schließung verfügen. Die Stadt argumentierte damit, dass es nicht länger hingenommen werden  könne, wenn junge Menschen zu  konsequentem Alkoholmissbrauch ermuntert  würden. Ferner käme es nächtens zu  teuren Polizeieinsätzen.

Die mit den Wirten erzielt Vereinbarung  wurde von einem Diskotheken Betreiber,  wieder durchbrochen, indem er freitags Alkohol für 1 € und samstags für nur 50 Cent ausschenkte Als er selbst bei einem Bußgeld von 2000 € nicht einlenkte, griff das Ordnungsamt zur  äußersten Konsequenz und schloss die  Disko. Dieses Vorgehen wurde nun vor Gericht als rechtens anerkannt.

Die Fragen 4. und 5. beziehen sich auf die Besprechung zu den Themen Flatrate-  Partys und Landesnichtraucherschutzgesetz am  30.8.07 bei Bürgerservice und Sicherheit.

Unterzeichnet von:

Michael Borner

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung

 

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