gratis Counter by GOWEB
sunflower-klein02
millionengrab2
images02
plakat-soziales-212x300neu302
Antrag Elternbeirat Gartenschule

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Eltern von Schülern der Gartenschule sind wir sehr besorgt, was die Sicherheit unserer Kinder auf ihrem Schulweg betrifft. Insbesondere der Übergang der Gartenstraße über die Karlstraße macht uns große Sorgen. Zu bestimmten Tageszeiten sind große Gruppen an Kindern unterwegs, die die Karlstraße entlang der Gartenstraße kreuzen wollen und dabei den Gefahren des Kraftfahrzeugs- und Straßenbahnverkehres ausgesetzt sind. Die augenblickliche Übergangssituation für Fußgänger an dieser Stelle ist unhaltbar und dies, obwohl dieser Weg als der empfohlene Schulweg im Schulwegeplan Gartenschule vom September 2005 deklariert wird. Wir wünschen uns von den Verantwortlichen der Stadt Karlsruhe im Sinne der Sicherheit unserer Kinder, dass dort eine Veränderung der verkehrlichen Situation vorgenommen wird.

Wir fordern deshalb die Einrichtung einer Querungshilfe in der Form einer Druckknopfampelanlage oder alternativ eines Zebrastreifens.

Laut den Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85) werden Querungshilfen empfohlen, sollten diese im Zuge der Hauptrichtungen der Wege von Fußgängern liegen, damit möglichst keine Umwege von mehr als 50 Metern entstehen. In unserem Fall sind es vom gewünschten Standort der Querungshilfe zur Kreuzung Karlstraße/ Kriegsstrasse ca. 95 m.

Die Druckknopfampelanlage sollte so eingerichtet werden, daß ein komplettes Überqueren der Karlstraße ermöglicht werden kann. Sollte sich in diesem Moment gerade eine Straßenbahn in Anfahrt befinden, sollte die Grünphase für die Fußgängerinnen und Fußgänger abgewartet werden, bis ein durchgängiges Passieren auf jeden Fall möglich ist. Gerade da zu bestimmten Zeiten Gruppen von zum Teil über 20 Kindern die Karlstraße überqueren, sind sie aufgrund von Platzmangel auf der Mittelinsel großen Gefahren ausgesetzt. Ein Vorrang der Fußgängerinnen und Fußgänger gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr nach vorher betätigter Druckknopfampel zum Passieren der Straße in einem Zug würde die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger erheblich erhöhen.

Auch einer Einrichtung eines Zebrastreifens über die Karlstraße würde nichts entgegenstehen, da die Straßenbahn in einem eigenem Gleiskörper verkehrt. Die dazu benötigte Abschrankung mit versetzten Absperrungen (Geländer/Umlaufgitter) sind hier schon vorhanden.

Auch ist der Übergang an der Kreuzung mit der Kriegsstraße, mit der dort bereits installierten Lichtsignalanlage  keine akzeptable Alternative, da dies ein zu großer Umweg wäre. In den vom Bundesverkehrsministerium herausgegeben Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001, 2.3) sollen Fußgängerüberwege unabhängig von Einsatzgrenzen bestehen können, wenn aufgrund von vorhandenen publikumsintensiven Institutionen, wie z.B. bei Kindergarten- oder Schulwegen (Gartenschule, Goethegymnasium, Ev. Kindergarten Friedenstraße) ein vermehrtes Fußgängerverkehrsaufkommen besteht. Dies wird einmal mehr dadurch gestützt, dass der Übergang der Gartenstraße über die Karlstraße als empfohlener Schulweg für die Gartenschule bezeichnet wird.

Wir beantragen daher die Einstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Einrichtung einer:

 

Druckknopfampel von ca. 70 000 €,

alternativ eines

Zebrastreifens von ca. 14 000 €.

 

Für den Elternbeirat Gartenschule

 

...........................................    .......................................

(Bernd Aichele)                    (Michael Borner)

 

Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag

Antragsteller: Elternbeirat Gartenschule

Antragsgrund: Einstellung von Haushaltsmitteln für die Einrichtung einer Druckknopfampel oder eines Zebrastreifens bei der Gartenschule (Karlstraße)

Seite im Haushaltsplan: 33

Haushaltsstelle: 2.6300.960000-251

Das Thema war in der Vergangenheit bereits Gegenstand mehrerer Anfragen. U.a. wurde es am 19.04.2005 im Gemeinderat behandelt (Vorlage Nr. 265, TOP 7 b). An der tatsächlichen und rechtlichen Situation hat sich bis heute nichts geändert.Signalisierte Fußgängerüberwege stehen in unmittelbarer Entfernung zur Verfügung. Die Örtlichkeit ist straenverkehrsrechtlich völlig unauffällig. Für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges fehlen die rechtlichen Vorraussetzungen (Anzahl der Personen/Kfz/h).
Unabhängig davon werden in absehbarer Zeit weitere Überquerungshilfen, die der Sicherheit der Schüler dienen, realisiert. So hat der Herr Oberbrügermeister auf Anregung der CDU - Gemeinderatsfraktion die Verkehrsbetriebe gebeten, zwei Leuchten über dem Gleiskörper zur besseren Ausleuchtung des Überganges anzubringen. Zusätzlich wird der bis zum Karlstor auf der Karlstraße verlaufende Radweg zuräck in Richtung Norden bis Höhe Gartenschule markiert, sodass hierdurch ein weiterer Sicherheitsaspekt fr die Kinder gegenüber dem Kfz-Verkehr gegeben ist. Die Fahrbahnbreite beträgt dann noch 3 m.

Eine Druckknopfampel bzw. ein Fußgängerüberweg wird deshalb nicht für erforderlich gehalten.

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

zur Startseite