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Antrag der Karlsruher Grünen zum Wildtierverbot im Zirkus abgelehnt

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03. August 2010

Antrag der Karlsruher Grünen zum Wildtierverbot im Zirkus abgelehnt

PETA fordert den Antrag dem Stadtparlament vorzulegen

Karlsruhe / Gerlingen, 3. August 2010 – Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V. (Menschen für den ethischen Umgang mit Tieren) bedauert, dass der Antrag „Kein Gastrecht für Zirkusunternehmen mit Wildtierarten in Karlsruhe“ von Bündnis 90/DIE GRÜNEN nicht zur Abstimmung kam, weil die Verwaltung rechtliche Bedenken in der Umsetzung sah. Die GRÜNEN wollten ein Wildtierverbot für Alligatoren, Antilopen und antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Elefantenbullen, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Krokodile, Menschenaffen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Robben und robbenartige Tiere, Tümmler und Wölfe. Diese Tierarten werden von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) als für den Zirkusbetrieb nicht geeignet angesehen und auch in ähnlicher Form bereits im Tierschutzbericht der Bundesregierung 2003 aufgeführt. Angesichts des immensen Leides von Wildtieren im Zirkus fordert PETA die Verwaltung auf, den Antrag der GRÜNEN im Stadtparlament doch noch vorzulegen.

„Dass selbst diese Schmalspurlösung, die kein Verbot von Raubkatzen und Elefantenkühen vorsah, zu keinem Votum führte, ist ein Schlag ins Gesicht der im Zirkus leidenden Tiere“, sagt Carola Schmitt, Kampagnenleiterin der PETA-Kampagne „Wildtiere raus aus dem Zirkus“. Die Entscheidung der Karlsruher Verwaltung, dass ein generelles Gastspielverbot für Zirkusunternehmen mit genannten Wildtierarten aus rechtlichen Gründen nicht durchführbar sei, ist nach Ansicht von PETA nicht haltbar. Immer wieder werde bei solchen Abstimmungen von den Kommunen das Beispiel Chemnitz angeführt, wo das Verbot bestimmter Wildtierarten 2007 von der Stadt beschlossen und von einem Zirkus gerichtlich angegangen wurde. Das Verwaltungsgericht hatte 2008 die Stadt Chemnitz dazu verpflichtet, den Zirkus trotz der Haltung bestimmter Wildtiere in das Auswahlverfahren für Zirkusgastspiele aufzunehmen – mehr nicht. Entgegen dem Willen der Stadtvertreter von Chemnitz strich dann die Landesdirektion das Wildtierverbot aus dem Platzpachtvertrag der Stadt Chemnitz – nicht aus rechtlichen, sondern eher aus ideologischen Gründen, denn juristisch sind solche Klauseln, wie sie z.B. auch die Stadt Heidelberg seit Jahren unbeanstandet anwendet, zulässig. Ein Kurzgutachten zum Fall Chemnitz von 2008 kommt zum Schluss, dass die Begründung des Verwaltungsgerichtes einer rechtlichen Überprüfung letztlich nicht standhält, zumal es sich auch nur um einen Beschluss im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gehandelt hätte. So können zum Beispiel Kommunen bei Abschluss eines Pachtvertrages die Bedingungen für den Vertrag selbst formulieren.

Die Bundestierärztekammer spricht sich ebenso für ein Wildtierverbot im reisenden Zirkus aus wie die Mehrheit der Bevölkerung in der BRD. Laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung finden zwei Drittel der Befragten Wildtiere im Zirkus nicht mehr zeitgemäß. 2003 hat der Bundesrat in einem Entschließungsantrag ein grundsätzliches Verbot von Wildtieren im Zirkus gefordert. Die Bundesregierung hat die Entschließung bis heute nicht umgesetzt – im Gegensatz zu 13 europäischen Ländern, die bereits entweder Verbote oder starke Einschränkungen bezüglich der im Zirkus genehmigten Tierarten erlassen haben.

Immer mehr Prominente sprechen sich für ein Verbot aus, darunter auch Rocklegende Udo Lindenberg, Comedian Hella von Sinnen und Schauspielerin Tina Ruland.

 

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